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@  Mostwanted12 : (29.04 - 01:59)

Ich sprach nach meiner Zeit von HeroZero :)
Ich denke du bist genau so doof und merkst nicht, dass Rising Stars auch von Herozero stammt. Aber ist ja nichts neues dir alles erklären zu müssen. Suchst sicher auch auf DE11 nach einem LevelHunter und findest ihn nicht mehr. Oder vielleicht behauptest du noch, dass ich es nicht sei :D Wenn du schon sagst, dass es nichts mit leveln zu tun hat.. Naja dann zeig mir einen , der mit einem niedrigerem Level stärker ist auf dem gleichen server. Schwer oder?

@  Sayu : (28.04 - 17:23)

So du lügenbaron von @Mostwanted12 was ist das ? Hmm https://ibb.co/svt75Z5

@  Sayu : (28.04 - 16:55)

Dazu noch gut Shoutbox Punkte farmen Kappa

@  Sayu : (28.04 - 16:54)

Levelhunter müsste mal sein Körper abchecken was er damals für einen Spielnamen auf de1 hatte xD

@  Sayu : (28.04 - 16:53)

@Euphoria Stress? Das ist wie ein Kinofilm was ich amüsant macht mit Popcorn

@  Sayu : (28.04 - 16:52)

Du bist ja lustig de1 gabs Levelhunter xD was geht mir mit Exp xD das Spiel passiert mit Skill xD was beschreibst du von der Vergangenheit :D das liegt 9 Jahre und 2 Monate zurück :D

@  Mostwanted12 : (28.04 - 00:37)

LevelHunter gab es zudem nur in HeroZero. Immernoch schlecht informiert.

@  Mostwanted12 : (28.04 - 00:36)

Wieso sollte ich süchtig sein? Mal geschaut wieviel Exp ich die woche gemacht habe? Oder bist du dort auch wieder nicht informiert genug um hier deinen Blödsinn erzählen zu können :D

@  Mostwanted12 : (28.04 - 00:35)

@Sayu, na siehste ^^ Und ich war Anführer von Darkroom, doof oder? :)

@  Euphoria : (27.04 - 23:54)

Ich finds schön, wie Sayu so auf Stress aus ist, nur weil Sie ja "bald" weg ist.. :D

@  Sayu : (27.04 - 14:04)

@Mostwanted12 aber hey du bist nach 15 Jahre immer noch auf diesem Spiel prinzip süchtig und ich bin zum Glück bald weg wenn ich das 10te Jahr vollständig hab xD

@  Sayu : (27.04 - 12:36)

Dezember 2016 bis Februar 2017 hab ich keinen Levelhunter in der Top 10 gesehen xD

@  Sayu : (27.04 - 12:30)

Ich rede von 2016 xD Darkroom war ich zu meiner AnfangsZeit Februar 2015 xD da hat mich das noch nicht interessiert wer Top 10 ist xD

@  Sayu : (27.04 - 12:28)

*Stars

@  Sayu : (27.04 - 12:28)

Top 3 standen andere auf de1 wie die aus Rising Stats und Kuscheln und JessicaX und Minerva war auch da oben und Zuleidy ^^

@  Mostwanted12 : (27.04 - 01:24)

@Sayu, dann kannst du mal kurz erraten, wer vor dir war und wer dich dazu gebracht hat, wenn du schon in dem Darkroom warst :) Überlege mal^^ Und ja klar top 20 ist ja nichts. Top 3 ist schon halbwegs ein erfolg. Mehr Ansehen nicht wirklich. Wenn du dort schon schlechter bist als jemand , der auf einem DE2 oder neuer spielt, dann ist das schon schwach.

@  Missing : (26.04 - 12:06)

Du definierst dein "Ansehen" also über ein Game? xD Dann applaudier ich doch mal :D Wahnsinn, was du alles auf DE1 und DE2 geschafft hast - Hut ab xD Das macht dir so schnell keiner nach ;-)

@  Sayu : (26.04 - 00:37)

Was interessiert mich De11 die Top 10 wenn man auf de1 viel mehr ansehen als andere Server die viel später kamen

@  Sayu : (26.04 - 00:24)

Nicht zu vergessen das erste Jahr De2 war ich Top 20 ^^

@  Sayu : (26.04 - 00:16)

Hättest du mit bekommen war ich Dezember 2016 Top 10 auf de1 xD und da fließen ja noch die tollen gratis Gutschein Gewinnspiele was heut zu Tage nicht mehr gibt ;) und lieber Levelhunter ich stecke seit 2018 kein Cent mehr für das Spiel rein :D


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Teilnahmebedingungen für Foren-Gewinnspiele


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#1 Xashija

Xashija

    Advanced Member

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  • Welt:DE1

Geschrieben: 20 Februar 2015 - 15:16

1. Teilnahme
Die Teilnahme ist kostenlos. Durch Einsenden seiner Antworten per Forennachricht bestätigt der Teilnehmer sein Einverständnis mit diesen Bedingungen. Zur Teilnahme ist es erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Mitarbeiter des Veranstalters, seiner verbundenen Unternehmen, einschließlich deren Angehörige, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnehmer, die ihren Foren-Account vor Beendigung des Gewinnspiels aufgeben.

Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, doppelte Teilnahme unter verschiedenen Foren-Accounts, Teilnahme über Dritte (Vermittler, Sammelteilnahmen etc.), Anmeldung über einen Anbieter, dessen Geschäftszweck unter anderem in der Manipulation von Gewinnspielen besteht oder sonstige unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels etc.. In solchen Fällen können Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
 
2. Auslosung
Die Auslosung findet nur innerhalb Deutschlands statt. Pro Teilnehmer und Gewinnspiel ist immer nur ein Gewinn möglich. Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Ist die Übergabe des Gewinns nicht möglich oder für den Veranstalter unzumutbar, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Die Gewinner werden per Forennachricht benachrichtigt. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 
3. Änderung der Teilnahmebedingungen / Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern bzw. das Gewinnspiel oder die Auslosung ganz oder in Teilen aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn Umstände vorliegen, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Auslosung stören oder verhindern können, so etwa beim Auftreten von Computerviren, bei Fehlern der Soft- und / oder Hardware und / oder aus anderen technischen Gründen, die eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung mit sich bringen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Durchführung aus rechtlichen Gründen nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder ausgeschlossen wird, sowie bei Manipulationen oder Manipulationsversuchen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und / oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung beeinflussen. Sofern eine Unterbrechung oder Beendigung auf dem Verhalten eines Teilnehmers beruht, ist der Veranstalter berechtigt, von diesem Teilnehmer Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen.
 
4. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Pflicht bei der Durchführung des Gewinnspiels oder wenn ein Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
 
Haftet der Veranstalter gemäß vorstehendem Absatz für die Verletzung einer Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter im Zeitpunkt des Beginns des Gewinnspiels typischerweise rechnen musste.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie bei Ansprüchen, für die nach dem Gesetz zwingend gehaftet werden muss. Soweit die Haftung des Veranstalters gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
 
5. Datenschutz
Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter die dazu erforderlichen Daten, z. B. Name des Foren-Accounts und E-Mailadresse, für den Zeitraum des Gewinnspiels und darüber hinaus speichert. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, die Einwilligung zu widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz bleiben unberührt. Erhobene Daten werden vom Veranstalter und deren verbundenen Unternehmen, zu Marktforschungszwecken genutzt. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Gewinner sind mit der einmaligen Veröffentlichung des Anzeigenamens ihres Foren-Accounts einverstanden.
 
6. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Es gilt deutsches Recht.


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